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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs)
FÜR DAS MUSIK-COACHING von 12 Monaten

(1) Vertragsdauer und Kündigung

Der Coaching-Vertrag gilt für 12 Monate. Dabei kann dieser von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 4 Wochen vor Vertragende gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Coaching-Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

 

Die Kündigung muss schriftlich angezeigt werden. Dies ist entweder per Post  oder per E-Mail (Lukas Welticke, Überruhrstraße 467, 45289 Essen, E-Mail: info@musiklebenlokal.de) möglich.

 

(2) Gebühren und Zahlungstermine

Bei der Coaching-Gebühr handelt es sich um eine 12-Monatsgebühr. Diese Gebühr wird aufgeteilt in 12 gleich hohe monatliche Raten. Zahlungstermin ist jeweils der 1. eines laufenden Monats im Voraus. Bezahlt wird das Coaching per Dauerauftrag auf das Konto von MUSIK LEBEN lokal.  

 

(3) Coachingfreie Tage

Das Coaching findet zu einem regelmäßigen Termin statt, welcher bei Vertragsanmeldung gemeinsam vereinbart wird. Der Termin kann gewechselt werden, jedoch erst nach vorheriger schriftlicher Ankündigung 4 Wochen im Voraus.

Dem Coach stehen 6 frei wählbare Urlaubstage sowie 2 Fortbildungstage im Jahr zu, an denen kein Coaching stattfindet. Der Coach / das MUSIK LEBEN Office kommuniziert diese im Vorfeld mit angemessener Vorlaufzeit. Das vereinbarte Entgelt bleibt davon unberührt. An gesetzlichen Feiertagen des Bundeslandes NRW findet ebenfalls kein Coaching statt, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Entgelt hat.

 

(4) Coachingsausfall / Krankheit

Terminabsprachen sind grundsätzlich mit dem Coach persönlich oder dem MUSIK LEBEN OFFICE zu regeln.

 

Eine Absage der Coachingeinheit durch die Schülerin / den Schüler muss am Coaching-Tag schriftlich dem Coach oder im Vorfeld dem MUSIK LEBEN OFFICE mitgeteilt werden.
Ein Anrecht auf Nachholen oder Erstatten dieser Coachingeinheit besteht nicht.
Das Coachingentgelt bleibt hiervon unberührt.

 

Die Schülerin / der Schüler verpflichtet sich, bei Krankheit nicht zum Coaching zu erscheinen, wenn für den Coach eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Coachingentgelt bleibt hiervon unberührt. Bei rechtzeitiger Ankündigung von 24 Stunden im Voraus bietet der Coach als Ersatz Online-Coaching an. Kann die Schülerin / der Schüler das Online-Coaching nicht wahrnehmen, besteht kein Anrecht auf Nachholen oder Erstatten. Das Coachingentgelt bleibt hiervon unberührt. Bei längerer Erkrankung der Schülerin / des Schülers oder des Coaches ab 4 Wochen entfällt das anteilige Entgelt bei Vorlage eines ärztlichen Attests.

 

Durch die Schuld des Coaches versäumte Stunden über die coachingfreien Tage hinaus werden nachgeholt bzw. vorgegeben, der Coach bzw. MUSIK LEBEN lokal bieten hierzu bis zu zwei Ausweichtermine zur Auswahl an. MUSIK LEBEN lokal kann einen anderen Ersatz-Coach stellen, welcher anstelle des Coaches im Fall von dessen Abwesenheit die Coachingeinheiten übernimmt und ihn vertritt. Dies muss MUSIK LEBEN lokal der  Schülerin / dem Schüler vor der Coachingeinheit ankündigen.
 

(5) Regelung bei Verhinderung des Vor-Orts-Coachings 

Sollte durch Anordnung der Landesregierung NRW, der Bundesregierung oder einer anderen staatlichen Behörde Präsenz-Coaching nicht möglich sein oder sollte der Coach durch Quarantäne-Auflagen für Präsenz-Coaching verhindert sein, hat er die Möglichkeit, das Coaching online durchzuführen. Hierzu sind die Schülerinnen / Schüler mindestens 24 Stunden vor ihrem Coaching-Termin darüber zu informieren, dass das Coaching über eine übliche Online-Plattform abgehalten wird (z.B. Zoom, Skype etc.).

Außerdem muss der Coach informieren, wie genau der Kontakt hergestellt wird (z.B. über welche Online-Plattform).

 

Die Schülerin / der Schüler willigt mit Abschluss eines Vertrages mit MUSIK LEBEN lokal in diese Regelung ein und verpflichtet sich, in diesem Falle selbstständig eine Kontaktmöglichkeit durch Anlegen eines Kontos bei Zoom, Skype oder ähnlichen kostenlosen Anbietern herzustellen und dem Coach entsprechende Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen.

Die Schülerin / der Schüler hat selbstständig für die technischen Voraussetzungen (z.B. Internet-Verbindung, technische Geräte wie Smartphone, Computer, Kamera) an seiner Seite zu sorgen. Der Coach bietet beratende Unterstützungen bei der Einrichtung der Geräte für den Online-Kontakt an.

 

Online durchgeführte Coachings haben die gleiche Länge wie Präsenz-Coachings und müssen mit Ausnahme der Ortsgebundenheit alle weiteren Bedingungen des gebuchten Coachings erfüllen. Unter Umständen kann mit der Schülerin / dem Schüler vereinbart werden, die durch diese Regelung betroffenen Coachingeinheiten teilweise oder ganz durch das Bereitstellen von Coachingmaterial (z.B. Arbeitsblätter oder Videos) zu ersetzen. Dies liegt im Ermessen des Coaches und ist mit der Schülerin / dem Schüler  abzustimmen.

 

Der Schülerin / dem Schüler dürfen durch diese Regelung keine erheblichen Mehrkosten durch z.B. Kosten für eine Online-Plattform o.Ä. entstehen. In diesem Fall wären ausgefallene Coachingeinheiten nachzuholen.

(6) Sonstiges

Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 3 % behält sich MUSIK LEBEN lokal vor. Diese muss mindestens 6 Wochen im Voraus der Schülerin / dem Schüler schriftlich mitgeteilt werden.
In diesem Fall ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.
Darüber hinaus sind der Wechsel eines Musik-Coaches sowie Termin-/Zeitprobleme seitens des Schülers / der Schülerin kein Gründe für eine außerordentliche Kündigung.

 

(7) Datenschutz

MUSIK LEBEN lokal erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten der Schülerin / des Schülers ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden unterrichtet MUSIK LEBEN lokal den Schüler gemäß § 33 des BDSG über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten.

 

Sofern zwischen der Schülerin / dem Schüler und MUSIK LEBEN lokal ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich gestaltet oder geändert werden soll, erhebt und verwendet MUSIK LEBEN lokal die personenbezogenen Daten der Schülerin / des Schülers, soweit dies zu diesem Zweck erforderlich ist. Die Daten werden per EDV in einer extra für diesen Zweck entwickelten Datenbank gespeichert und verarbeitet. Die E-Mail-Adresse wird für den allgemeinen Schriftwechsel und für Schülerinformationen verwendet.

 

Auf Anforderung der zuständigen Stellen darf MUSIK LEBEN lokal im Einzelfall Auskunft über diese Daten erteilen, soweit dies für die Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des militärischen Abhördienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.

 

Als Nutzer des Angebotes hat die Schülerin / der Schüler das Recht, von MUSIK LEBEN lokal Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen. Auf das Verlangen der Schülerin / des Schülers kann die Auskunft elektronisch erteilt werden.

 

(8) Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

 

Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Essen vereinbart.

Änderungsvorbehalt

Die Mitteilung der Änderung wird der Schülerin / dem Schüler per E-Mail zugestellt, wobei er von MUSIK LEBEN lokal besonders darauf hingewiesen wird, dass die AGB-Änderung als akzeptiert gilt, wenn die Schülerin / der Schüler nicht innerhalb der in der E-Mail genannten Frist von 6 Wochen widerspricht.

 

(9) Salvatorische Klausel

Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis selbst.

 

Sollten eine oder mehrere der genannten Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlich Gewollten der Parteien entspricht und zulässig ist.

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